Ferienwohnung 1
120,00 €/Nacht (4 Personen)
je weitere Person 10,00€ / Nacht
zzgl. Endreinigung 50,00€/ Aufenthalt
60,00 €/Nacht
zzgl. Endreinigung 25,00€/ Aufenthalt
Kulturförderabgabe (1,10€) für Übernachtungen der Stadt Weimar
Die Stadt Weimar erhebt als örtliche Aufwandsteuer eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, die gegen Entgeld vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen. Rechtsgrundlage bildet die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Fassung der 3. Änderungssatzung, welche am 01.04.2019 in Kraft trat.
Bemessungsgrundlage zur Erhebung der Kulturförderabgabe ist die Übernachtung pro Person und Nacht - längstens jedoch für 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen.
Der Abgabe unterfallen nicht Personen, dir das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Übernachtungen, die aus überwiegend beruflichen Gründen erfolgen.